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   OLG Brandenburg, 24.03.2005 - 10 WF 75/05   

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https://dejure.org/2005,17943
OLG Brandenburg, 24.03.2005 - 10 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,17943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 10 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,17943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 10 WF 75/05 (https://dejure.org/2005,17943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Einstellung der Ratenzahlung ohne Prüfung einer möglichen Abänderung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Rückwirkende Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1854
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 27.03.2000 - 10 WF 35/99

    Zu den Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2005 - 10 WF 75/05
    Weist eine Partei im Aufhebungsverfahren auf eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage hin, kann dies als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (Senat, OLGR Brandenburg 2001, 253; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 124, Rz. 19 a).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09

    Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung

    Hat die Partei hingegen die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO auch dann, wenn die Partei später leistungsunfähig wird (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1854; vgl. auch OLGR Saarbrücken 2000, 374; OLG Köln, FamRZ 1987, 1167).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 3 WF 73/13

    Änderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei

    Im Aufhebungsverfahren kann ein Hinweis des Beteiligten auf die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2006, 1854; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 226).
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